Als Intellior-Kunde brauchen Sie gemäß DSGVO mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

Damit Sie die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen können, haben wir ein Dokument für Sie vorbereitet. Weiter unten finden Sie Hintergrund-Informationen. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung von uns zugesendet.

Kurz und knapp: Hintergrund-Informationen zu Ihren Pflichten gemäß DSGVO

Warum ist diese Vereinbarung erforderlich?
Weil Intellior Einblick in personenbezogene Daten hat.

Im Rahmen des Supports oder der Projektarbeit in Bezug auf unsere Software Aeneis ist nicht auszuschließen, dass die Intellior GmbH personenbezogene Daten einsehen kann. Obwohl die Intellior GmbH keine eigentliche Verarbeitung der Daten durchführt, wird aufgrund der möglichen Einsichtnahme in personenbezogene Daten es notwendig eine Datenschutzvereinbarung abzuschließen, welche die Anforderungen an die Regelungen der Auftragsvereinbarung gem. Art. 28 EU-DSGVO erfüllt.

Wer braucht diese Vereinbarung?
Intellior-Kunden und Intellior gleichermaßen.

Im Hinblick auf die Auftragsverarbeitung durch die Intellior GmbH oder im Rahmen weiterer Dienstleistungen ergeben sich durch die DSGVO Pflichtinhalte für die Auftragserteilung, unter anderem hinsichtlich Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung, der zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, weiterer Auftragsverarbeiter, Kontrollpflichten und -rechte, Weisungsbefugnisse sowie Regelungen für die Löschung gespeicherter Daten. Die gesetzliche Verpflichtung, diese Inhalte in den Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu regeln, ist bußgeldbewehrt und trifft sowohl die jeweiligen Auftraggeber (Verantwortlichen) als auch die Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter), in diesem Fall also Sie als Vertragspartner der Intellior GmbH sowie die Intellior GmbH als Ihren Auftragnehmer.

Gilt dies auch für Bestandskunden?
Ja,  DSGVO-Konformität muss für alle Kundenverhältnisse hergestellt werden.

Betroffen sind auch die bestehenden Verträge im Rahmen der Auftragsverarbeitung, die mit vertraglich zu vereinbarenden Mindestinhalten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO neu abgeschlossen werden müssen.

Was beinhaltet die Vereinbarung?
Alle für Sie und Intellior wichtigen Punkte.

Um Sie bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen, finden Sie unter dem folgenden Link eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die vertraglichen Regelungen wurden mit dem externen Datenschutzbeauftragten der Intellior GmbH abgestimmt und berücksichtigen die Ihre Interessen als Auftraggeber und die Interessen der Intellior GmbH als Auftragnehmer in ausgewogener Weise.