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War es bisher schon ratsam für Unternehmer ein Tax CMS zu installieren und zu betreiben, merkt man an der Einführung von §38 EGAO, dass der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung dieses Thema jetzt fokussiert angehen.
Das DAC7-Umsetzungsgesetz bringt nicht nur neue Regeln zur Beschleunigung der Außenprüfung, sondern spricht auch erstmals von einem Antrag auf verbindliche Zusage, mit dem Beschränkungen von Art und Umfang der Ermittlungen erreicht werden können. Wer ein wirksames Steuerkontrollsystem betreibt, dem winken Erleichterungen bei zukünftigen Betriebsprüfungen.
Sowohl die Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, als auch die Finanzverwaltung stehen hier vor neuen Aufgaben. Es ist eine Abkehr vom Prinzip der Belegprüfung hin zu einem System der Prozess-Prüfung. Bisher wurden alle Belege umgedreht. Zukünftig schaut man auf die Prozesse, die dazu dienen steuerliche Risiken zu vermeiden. Sind diese Systeme ausreichend in Umfang und Wirkung, hat man das Recht Prüfungsvereinfachungen einzufordern.
Aufgrund mangelnder Expertise und Erfahrungen sind diese Steuerkontroll-Systeme nicht genau gesetzlich definiert, sondern nur vage umschrieben. Gemäß § 38 EGAO umfasst ein Steuerkontrollsystem alle innerbetrieblichen Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufgezeichnet und berücksichtigt werden, sowie die hierauf entfallenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden. Das Steuerkontrollsystem muss die steuerlichen Risiken laufend abbilden.
Diese vage Umschreibung erfordert also ein Tax CMS, das auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten ist, alle seine steuerlichen Risiken enthält und laufend fortentwickelt wird.
Der Lohn für ein solch aufwendiges System ist vielfältig. Neben den angesprochenen Prüfungserleichterungen gibt es die bisher schon bekannten Vorteile: Sollten doch einmal steuerliche Fehler in einem Unternehmen passieren, dann kann ein gutes Tax CMS beweisen, dass die verantwortlichen Personen nicht vorsätzlich gehandelt haben, weil sie ja eben wirksame Maßnahmen gegen Steuerverkürzungen eingeführt haben. Das entkräftet somit regelmäßig den Vorwurf einer Steuerhinterziehung, was sowohl strafrechtlich als auch steuerrechtlich (Haftung des Steuerhinterziehers) von großer Bedeutung sein wird.
Der Aufbau und Betrieb eines solchen Systems wird nicht von heute auf morgen gelingen, hier braucht es hervorragende Systeme.
TaxCMS@Aeneis ist ein solches System. Wer heute schon mit dem Aufbau seines Tax CMS beginnt, kann morgen schon die Vorteile ernten.
Unsere Agenda
Darum geht es uns:
Sabina Ochmann (Geschäftsführerin GoBD Direkt® GmbH)
Sie ist Unternehmensberaterin, Dipl. Betriebswirtin, Business Coach (IHK), Tax Compliance Officer und unterstützt eine Vielzahl von Unternehmen bei der Sicherstellung der GoBD-Konformität aller kaufmännischen Prozesse. Im Falle einer Betriebs- und Wirtschaftsprüfung sorgt dies für einen schnellen Überblick über die Prozesslandschaft und die umgesetzten GoBD-Maßnahmen.
Christopher Schaffert
Er ist Geschäftsführer (Marketing, Sales & Partner) der intellior GmbH. Das Unternehmen bietet individuelle BPM- & GRC-Lösungen zur Digitalisierung Unternehmen jeder Größenordnung (Mittelstand bis internationaler Konzern) durch die Software Aeneis.
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